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Benutzung

Gemeindebücherei Feldkirchen-Westerham

 

zur Benutzungsordnung



Zusammenfassung der statistischen Daten 2009

  • Bestand: 25.191 Medien, davon 4.919 Nicht-Buch-Medien (= 19,5%)

  • Ausleihe: 149.681 Medien

  • Leser: 3.431 (davon 857 bis 14 Jahre)

  • Eingearbeitet 4.246 - Ausgesondert 4.202 Medien

  • Ehrenamtliche Büchereimitarbeiterinnen und –mitarbeiter: 60

  • Wöchentliche Arbeitszeit: 130 Stunden (= 3,4 Vollzeitäquivalente)
     

Jahresbericht 2009 als PDF zum Download


Benutzung

2009 ist die Leserzahl um über 40, auf 3.431 aktive Leser, gesunken (2008: 3.390;siehe Diagramm 1).
857 davon machen Kinder und Jugendliche bis zu 14 Jahren aus.
Statistisch sind in Bayern im Durchschnitt 14,5 % der Bevölkerung eingeschriebene Leser einer Bücherei, in Feldkirchen-Westerham sind es fast ein Drittel (33,2 %) der 10.215 Einwohner.

Die Gesamtzahl der Ausleihen (incl. beantragter Verlängerungen) ist gegenüber dem Vorjahr wieder leicht gestiegen. 2009 waren es 149.681, 2008 148.802 Entleihungen (siehe Diagramm 2). Die folgende Tabelle zeigt die relativ gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Monate. Auch in den Ferien und in den Sommermonaten wird kräftig ausgeliehen, trotz teilweise reduzierter Öffnungszeiten!

Januar

12.566

Juli

13.652

Februar

11.952

August

11.238

März

14.457

September

12.593

April

11.703

Oktober

12.962

Mai

12.089

November

13.114

Juni

11.921

Dezember

11.434

Prozentual gesehen machen Bücher und Zeitschriften 64,2 % aller Entleihungen aus.
Ein völlig anderes Bild dagegen ergibt die Nutzungshäufigkeit, d.h. der Umsatz (Entleihungen dividiert durch Bestand).
Hier liegen an der Spitze die Nicht-Buch-Medien, besonders die DVDs mit einem Spitzenumsatz von 15,1.

Der Mittelwert des Umsatzes beträgt 5,9, für die öffentlichen Büchereien Bayerns im Durchschnitt aber nur 3,2!
Das ist ein wichtiges Indiz für die große Beliebtheit und Aktualität der Bücherei!

Die Öffnungszeit liegt wie im Vorjahr bei 19,5 Wochenstunden. Der beliebteste Ausleihtag ist der Sonntag!
Die Bücherei ist geöffnet

  • Montag 15.00 – 18.00 Uhr
  • Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr
  • Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 19.00 – 21.00 Uhr
  • Donnerstag 16.00 – 19.00 Uhr
  • Freitag 15.00 – 18.00 Uhr
  • Sonntag 10.00 – 12.30 Uhr

Im Rahmen der Leseförderung vor allem für Grundschüler wurden einschlägige Bücher, insgesamt rund 4.000, im Januar mit sog. Antolin-Etiketten ausgestattet. Dabei halfen auch einige Lehrer.

Bücher, die in der Gemeindebücherei nicht vorhanden sind, können im Rahmen der „Fernleihe“ aus den großen bayerischen staatlichen Bibliotheken beschafft werden.
2009 waren es 58 (2008: 51) Bücher, vor allem für Facharbeiten.

  


Öffentlichkeitsarbeit

2009 gab es, wie 2008, 42 Veranstaltungen.
Nähere Infos dazu siehe -> Jahresrückblick

 

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Internet:

Den Benutzern stehen zwei Internetplätze zur Verfügung.
Benutzer haben sich vor dem Surfen unter Hinterlegung ihres Büchereiausweises in eine Namensliste an der Theke einzutragen, wobei eine einmalige Voranmeldung für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit möglich ist.
Die maximale Benutzungsdauer liegt bei 30 Minuten. Um Mißbrauch vorzubeugen, wurde eine Tafel mit den Benutzungsbedingungen aufgestellt. Alle Suchanfragen werden protokolliert und in regelmäßigen Abständen auf das Aufschlagen unerlaubter Seiten überprüft.

Die Homepage der Bücherei hat folgende Internet-Adresse: www.gemeindebuecherei-feldkirchen.de.
Zu finden sind darin die wichtigsten Informationen über die Bücherei, das Mitarbeiterteam, Veranstaltungsankündigungen sowie aktuelle Mitteilungen.

Der Dienst „Findus“ ermöglicht es, sich vom privaten PC aus über die Homepage (Rubrik „Mediensuche online“) über den Bestand und die Verfügbarkeit aller Medien zu informieren. Bei entliehenen Medien wird das Rückgabedatum angegeben.

 


BIX - bundesweiter, freiwilliger Büchereivergleich

Die Gemeindebücherei beteiligte sich für das Berichtsjahr 2008 zum sechsten Mal an einem bundesweiten, freiwilligen Büchereivergleich (BIX).
Als einzige ehrenamtlich geführte Bücherei Deutschlands konnte sie in der Größenklasse der Büchereien in Orten mit bis zu 15.000 Einwohnern bei 23 Büchereien nur einen 9. Platz belegen (2008: 6. Platz), da ein paar Büchereien erhebliche Steigerungen vorweisen konnten.
Überdurchschnittlich ist die Wirtschaftlichkeit, unter dem Durchschnitt dagegen liegen die Öffnungszeiten und vor allem die Fläche.

 


Benutzungsordnung:   (->PDF-DOWNLOAD)

1.   Benutzungsberechtigung

Die Gemeindebücherei Feldkirchen-Westerham ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis oder Reisepaß des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig.

2.   Leserausweis

Jeder Leser erhält einen Leserausweis. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Jede Namensänderung oder jede andere Änderung der Daten ist anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden (Gebühr für neuen Ausweis:1,-- €). Für jeden Schaden, der durch Mißbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.

3.   Leihfristen; Fernleihe

Die Leihfrist für Bücher und Spiele beträgt vier Wochen; für CD-ROMs, Tonträger, DVDs und Zeitschriftenhefte zwei Wochen. Eine Verlängerung dieser Leihfrist um höchstens zweimal den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt.

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Besteller wird von der Bücherei benachrichtigt. Auf DVDs allerdings werden keine Verlängerungen und Vorbestellungen angenommen: Die Altersbeschränkungen der FSK für DVDs und CD-ROMs werden strikt eingehalten. Jeder Leser kann bis zu 12 Medien ausleihen, doch dürfen es jeweils nicht mehr als 3 Cassetten, 3 CDs, 3 Zeitschriftenhefte, 3 Comics, 2 Spiele, 2 CD-ROMs bzw. 2 DVDs sein.

Bücher, die sich nicht im Bestand der Gemeindebücherei Feldkirchen befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden „Richtlinien für den Bayerischen Leihverkehr“ (in der Bücherei einsehbar) besorgt werden. (Gebühr pro Buch 1,-- €). Für Studenten sind in der Regel die Hochschulbibliotheken zuständig.

4. Gebühren

Die Ausleihe der Medien erfolgt (mit Ausnahme der Säumnisgebühren) kostenlos.
Bei Überschreiten der Leihfrist um mehr als zwei Ausleihtage (Kulanztage) entstehen

a)  Säumnisgebühren von 0,30 € pro entliehenem Medium und pro angefangener Woche in den ersten 14 Tagen. Danach erhöhen sich die Säumnisgebühren auf 0,50 € pro entliehenem Medium und pro Woche bis zu einem Höchstbetrag von 3,10 €. Sie addieren sich (sind also kumulativ) und werden automatisch fällig, unabhängig von einer schriftlichen Mahnung.

Für DVDs gilt folgende Regelung: Es gibt keine Verlängerung und keine Kulanztage. Die Säumnisgebühren betragen von Anfang an 1 € pro angefangener Woche bis zu einem Höchstbetrag von 7 € und sind ebenfalls kumulativ.

b)  Mahngebühren. Zusätzlich zu den Säumnisgebühren werden nach etwa 14 Tagen Mahngebühren für die schriftliche Benachrichtigung erhoben, die am Tag der Entsendung durch die Bücherei fällig sind und zwar

  • für die erste Mahnung 1,50 €
  • nach weiteren 14 Tagen für die zweite Mahnung 2,50 €
  • nach weiteren 14 Tagen für die dritte Mahnung 10,-- € zuzüglich Einschreibgebühren.

Zu den Gebühren für die zweite und/oder dritte Mahnung sind jeweils die Gebühren der vorausgegangenen Mahnung(en) hinzuzurechnen.
Die Kopiergebühren betragen DIN A4 0,10 € und DIN A3 0,20 €.

5.   Haftung und Behandlung der Medien

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Bücherei zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte ist untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Zeitwert angesetzt wird. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, durch möglicherweise defekte Medien.

6.   Benutzungsordnung; Benutzungssperre

Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Stellvertreter die Benutzungsordnung an. Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluß von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Büchereileitung.

7.   Verhalten in den Büchereiräumen

In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, daß sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen der Büchereimitarbeiter ist Folge zu leisten.

8.   Öffnungszeiten

Die Bücherei ist geöffnet:

  • Dienstag von 15.00 bis 18.00
  • Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 19.00 bis 21.00
  • Donnerstag von 16.00 bis 19.00
  • Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr
  • Sonntag von 10.00 bis 12.30 Uhr

In den längeren Ferien ist die Bücherei in der Regel nur dienstags, mittwochs am Abend und freitags geöffnet. An Feiertagen ist die Bücherei geschlossen.

9.   Genehmigung und Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung wurde mit Beschluß des Büchereikuratoriums erlassen und tritt am 20. Januar 2006 in Kraft.

Feldkirchen-Westerham, 19. Januar 2006

Bernhard Schweiger
1. Bürgermeister

 

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